01. Allgemeines
Für alle mit Klein-Wiele Pferdeservice abzuschließenden, abgeschlossenen, erstmaligen, laufenden und künftigen Verträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Klein-Wiele Pferdeservice erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Klein-Wiele Pferdeservice ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

02. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.

03. Dienstleistungen
Klein-Wiele Pferdeservice bietet Versorgung, Pflege und Betreuung von Tieren. Sie können Klein-Wiele Pferdeservice für alle Diensleistungen die unter dem Punkt "Services" aufgeführt sind beauftragen.

04. Erreichbarkeit und Notfälle
Der Pferdebesitzer sollte in Notfällen erreichbar sein. Bei Nichterreichbarkeit tritt folgende Verfahrensweise in Kraft:
Bei Verdacht auf Krankheit des Tieres kann auch ohne vorherigen Kontakt zum Besitzer der Tierarzt, der auch sonst das Tier behandelt beauftragt werden. Für den Fall das der Haustierarzt nicht erreichbar ist, kann ein Tierarzt aus der nahen Umgebung beauftragt werden. Das Tier wird dann in Absprache mit dem Tierarzt entsprechend behandelt. Gleiche Verfahrensweisen gelten ebenfalls für Hufschmiedearbeiten.

05. Anfallende Kosten
Anfallende Tierarztkosten und Hufschmiedearbeiten (Medikamente, Hufeisen etc.) oder auch Klinikaufenthalte hat der Besitzer selber zu begleichen.

06. Haftungsausschluß
a. Bei auftretenden Krankheiten oder Unfällen ihrer Tiere ist Klein-Wiele Pferdeservice nicht haftbar zu machen.
b. Ist es Klein-Wiele Pferdeservice aus Gründen (Unfall, Fahrzeugdefekt, Krankheit oder höhere Gewalt) nicht möglich einen Auftrag anzutreten oder diesen fortzuführen, besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Erfüllung oder Entschädigung. Bereits geleistete Anzahlungen werden selbstverständlich zurückerstattet.

07. Wahrheitsgemäße Angaben
Der Besitzer verpflichtet sich wahrheitsgemäß anzugeben, ob sein Tier eventuelle Verhaltensstörungen aufweist. Jedes betreute Tier sollte über eine gültige Tierhaftpflichtversicherung verfügen. Der Nachweis hierzu muss auf Verlangen vorgelegt werden.

08. Versorgungsgarantie
Sollte der Besitzer zum vereinbarten Termin nicht zurückkommen (höhere Gewalt), wird Klein-Wiele Pferdeservice die vereinbarte Betreuung in jedem Fall bis auf Wiederruf für maximal 7 Tage fortsetzen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind natürlich zu entrichten.

09. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung oder Bar. Bei Verträgen über 300€ kann eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Auftragpreises fällig werden. Bei Auftragserteilung über 1 Monat hinaus, bedarf es der vorherigen Absprache.

Stand: 01.03.2010